Ständige Maskenpflicht auf dem Sportgelände

Ständige Maskenpflicht auf dem Sportgelände

Auf Grund der gestiegenen 7-Tage Inzidenz hat der Fußballabteilungsvorstand am heutigen Freitag, 23.10.2020 entschieden das folgende Maßnahmen gemäß der NRW-Coronaschutzverordnung umgesetzt werden:

– auf dem gesamten Sportgelände gilt die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Dies gilt für alle Zuschauer während des gesamten Aufenthalts auf dem Sportgelände, auch nach dem Erreichen des jeweiligen Stehplatzes.

– ebenfalls müssen auch alle Betreuer und Auswechselspieler außerhalb des Spielfeldes eine Maske tragen. Lediglich der Trainer, der aktiv seine Mannschaft coacht darf unter Einhaltung des Mindesabstandes die Maske ablegen.

– alle Personen die sich nicht an die o.g. Regeln halten werden der Anlage verwiesen oder der Zutritt verwehrt.

Da uns das Wohl aller sehr am Herzen liegt und wir Niemanden gefährden wollen, werden wir diese Regeln konsequent umsetzen.

Diese Regeln gelten bis auf Wiederruf.
Darüber hinaus gelten alle weiteren von den Behörden erlassene Maßnahmen.